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Einreiseinformationen für Shape Academy Mitarbeiter

Die Wintersaison 2020/21 kommt immer näher und wir wollen trotz der aktuellen Lage sicher in den Winter starten. Aber bevor wir die Alpen shapen können, müssen unserer Mitarbeiter erst zu unseren Projekten in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz kommen. Hier findet ihr alles, was für eure Anreise zu eurem Mountain-Office relevant sein könnte. Folgend haben wir die wichtigsten Einreise-Infos für die Herkunftsländer unserer Mitarbeiter aufgelistet.

Aktualisiert am: 08.3.2021

Einreise Österreich

Pre-Travel-Clearance Formular

Mit 15. Jänner gilt in Österreich eine neue Einreiseverordnung. Damit gilt für Einreisende eine Registrierungspflicht. Das Pre-Travel-Clearance Formular ist für jede nach Österreich einreisende Person verpflichtend auszufüllen. In diesem Formular sind unter anderem Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Emailadresse, Wohn- oder Aufenthaltsadresse in Österreich, Datum der Einreise, etwaiges Datum der Ausreise (optional), benutzte Verkehrsmittel (optional), sowie die Länder des Aufenthalts der vorgegangenen 10 Tage.

WICHTIG: Da du als Shape Academy-Mitarbeiter aus beruflichen Gründen nach Österreich einreist, bist du zwar von der Quarantänepflicht ausgenommen, musst dich aber immer noch registrieren. Im Zuge deiner Registrierung kannst du angeben, dass du aus beruflichen Gründen einreist.

WICHTIG: Das Pre-Travel-Clearance Formular musst du bei der Einreise entweder elektronisch oder in ausgedruckter Form vorweisen können.

Unter diesem Absatz befindet sich der Link zum Pre-Travel-Clearance Formular und der Download-Link zu einer Anleitung für eine fehlerfreie Anmeldung.

Einreisestopp Großbritannien

Vom 22.12.2020, 00:00 Uhr bis 24.01.2021, 24:00 Uhr wurde wegen einer neu aufgetretenen Variante des COVID-19-Virus, die hochinfektiös sein dürfte, in Österreich ein Landeverbot für aus dem Vereinigten Königreich kommende Flugzeuge verhängt. Zahlreiche andere europäische Länder haben ähnliche Flugverbote verhängt, der gesamte Fährverkehr in die Nachbarländer und die Verbindungen mit dem Eurotunnel nach Frankreich und Belgien sind bis auf Weiteres ebenfalls unterbrochen. 

Für alle Shape Academy Mitarbeiter bedeutet das, dass bis mindestens 24.01 keine Einreise nach Österreich möglich ist, da auch keine Einreise aus beruflichen Gründen gestattet ist.

Einreisebestimmungen ab 19. Dezember

Mit 19. Dezember 2020 treten neue Einreisbestimmungen in Kraft. Da du als Shape Academy Mitarbeiter aus beruflichen Gründen nach Österreich einreist, bist du nicht zu einer 10 tägigen Quarantäne verpflichtet. Du musst aber folgende Dokumente beim Grenzübergang bei dir tragen:

  • Eine Bestätigung deines Arbeitgebers (wird dir von der Shape Academy zugesendet)
  • Ein ärztliches Zeugnis, das besagt, dass du negativ auf COVID 19 getestet wurdest. Die Testung darf bei der Einreise maximal 72 Stunden zurückliegen.

 

Ärztliches Zeugnis

Ärztliche Zeugnisse dienen dem Nachweis, dass die im Zeugnis angeführte Person durch einen PCR- oder Antigen Test negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Sie sind ungültig, wenn die Probenahme im Zeitpunkt der Einreise mehr als 72 Stunden zurückliegt.

WICHTIG: Wir empfehlen dir, einen Antigen Test durchzuführen. Dieser Test ist in der Abwicklung um einiges praktischer als ein PCR Test. Du erhältst für die entstandenen Kosten eine finanzielle Unterstützung.

Die Zeugnisse müssen einem gewissen Format entsprechen. Die Vorlage findest du hier als Download:

Einreise Deutschland

Aus Belgien, Österreich & der Schweiz kommend

Vor der Anreise muss man sich auf  https://www.einreiseanmeldung.de/#/ anmelden und muss den Nachweis der Anmeldung bei der Anreise mit sich führen.

Nach der Einreise aus Belgien muss man sich unverzüglich in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Zusätzlich muss man sich bei der zuständigen Ortspolizeibehörde (Gemeinde bzw. das Rathaus meines Wohnorts/Aufenthaltsorts) melden.

 Es besteht die Möglichkeit, die Quarantänedauer mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses zu verkürzen. Dabei darf der Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.

 

Einreise Italien

Folgende Unterlagen sind mitzuführen, wenn du aus einem der untenstehenden Ländern kommst und nach Italien einreisen möchtest. Detailiertere Informationen kannst du auch auf der Website der WKO nachlesen.

 

Aus Deutschland, Österreich, der Slowakei, Griechenland, Frankreich und Portugal kommend

  • Eigenerklärung inkl. Anlage – Die letzten beiden Punkte (Covid Test, Quarantäne Adresse, etc.) müssen nicht ausgefüllt werden
  • Inneritalienische Eigenerklärung (auch bei Reisen innerhalb italienischer Regionen immer mitzuführen)
  • Negativer SARS-CoV-2 Test mittels PCR oder Antigen-Abstrich (nicht älter als 48 h vor Einreise durchgeführtAchtung: Test nicht notwendig, wenn Aufenthalt in Italien nicht länger als 5 Tage dauert (120 Stunden)
  • Meldung bei der lokalen Gesundheitsbehörde 
  • Arbeitsbestätigung  

ACHTUNG! Die Eigenerklärung und Anlage auf Deutsch darf nur in Südtirol verwendet werden! In allen anderen Regionen Italiens ist die englischsprachige bzw. italienischsprachige Eigenerklärung inkl. Anlage mitzuführen. Die Anlage gibt es in diesem Fall nur auf italienisch, diese ist jedoch einfach nur zu unterzeichnen.

ACHTUNG! Die deutsche Fassung der inneritalienischen Eigenerklärung darf nur in Südtirol verwendet werden.

Meldung bei der lokalen Gesundheitsbehörde

Bei Einreise mit PKW:

  • Bei Einreise in Südtirol, die Meldung online durchführen: https://siag.limequery.org/243965?lang=de 
  • Bei Einreise über Friaul Julisch-Venetien ist die Gesundheitsbehörde in Udine mittels Mail an tarvis.border@asufc.sanita.fvg.it zu kontaktieren.  
  • Beim Grenzübertritt Schweiz-Italien über Como Valico di Brogeda – ASL Insubria (Como) –aianim@ats-insubria.it oder uocpsal.co@ats-insubria.it 
  • Beim Grenzübertritt Frankreich-Italien über Ventimiglia – ASL Imperia – d.franco@asl1.liguria.it 

Bei Einreise per Flugzeug: 

 

Einreise in die Schweiz

In der Schweiz gelten seit 08.02.2021 neue Einschränkungen für Einreisende. Folgende Abbildung von der Seite des BAG hilft dir dabei herausfinden, ob du ein Einreiseformular oder einen negativen PCR-Test brauchst und ob eine Quarantänepflicht für dich bei der Einreise besteht.

regeln einreise de

Aktuelle Liste der Risikoländer in der Schweiz

 Einzelne Regionen der Nachbaarstaaten, die auf der Risikoliste stehen.

  • Frankreich:
    • Region Centre-Val de Loire
    • Region Hauts-de-France
    • Region Île de France
    • Region Normandie
    • Region Nouvelle-Aquitaine
    • Region Occitanie (Languedoc-Roussillon-Midi-Pyrénées)
    • Region Pays de la Loire
    • Region Provence-Alpes-Côte d'Azur
  • Italien:
    • Region Abruzzen
    • Region Apulien
    • Region Emilia Romagna
    • Region Friaul / Julisch Venetien
    • Region Kampanien
    • Region Ligurien
    • Region Marken
    • Region Molise
    • Region Toskana
    • Region Umbrien
  • Österreich:
    • Land Kärnten
    • Land Niederösterreich
    • Land Salzburg
    • Land Steiermark

Ganze Staaten und Gebiete, die als Risikoländer in der Schweiz gelten.

  • Estland
  • Irland
  • Israel
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Montenegro
  • Königreich der Niederlande
  • Portugal
  • San Marino
  • Schweden
  • Serbien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • St. Lucia
  • Tschechien
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Einreiseformular

Wenn du laut der Grafik oben ein Einreiseformular auszufüllen hast, dann musst du das unter folgendem Link noch vor der Einreise elektronisch ausfüllen.

Negatives Testresultat

Wenn du laut der obenstehenden Grafik ein negatives Corona Testresultat bei der Einreise vorzeigen musst, hat es folgenden Kriterien zu entsprechen:

  • Der Test wurde innerhalb der letzten 72h vor der Einreise durchgeführt.
  • Der Test war eine molekularbiologische Analyse auf das neue Coronavirus z.B. ein PCR-Test. Das Resultat eines Antigen-Schnelltests ist für die Einreise nicht zulässig.
  • Das Resultat des Tests ist negativ.

Ausnahme von der Quarantänepflicht

Wenn du laut der obenstehenden Grafik eine Quarantäne verpflichtend antreten musst, kannst du mittels folgender Bewilligung eine Ausnahme erhalten. Die Bewilligung durch die kantonale Behörde muss mittels einer E-Mail an folgende E-Mail-Adresse erfolgen (je nachdem in welches Kanton du fährst). In der Mail die Eckdaten der Einreise (wohin und wie lange) anführen und einen Hinweis darauf, dass die Einreise aus beruflichen Gründen zwingend notwendig und nicht aufschiebbar ist. Am besten auch durch eine Arbeitsbestätigung beweisen und beifügen. 

  • St. Gallen: infoline.gd@sg.ch 
  • Wallis: contact.covid19@psvalais.ch 
  • Bern: epi@be.ch 

 

Einreise Frankreich

Aus Deutschland kommend

  • Die Einreise nach Frankreich ist ohne Einschränkungen möglich

Weitere Fragen?

Solltest du weitere Fragen zu Einreisbestimmungen oder der kommenden Saison haben, schreibe eine E-Mail an hr@youngmountain.com. Wir werden dir so schnell wie möglich antworten.